Mietpreise
Alle erwähnten Preise sind ohne Skipper. Für Preise mit Skipper oder abweichende Mietperioden können Sie uns befragen.
Für jeder Buchung wird 35 euro Verwaltung und 100 euro für das Saubermachen berechnet.| Bavaria 42 ft Custom | 610,00 |
|---|---|
| Bavaria 44 ft Cruiser | 650,00 |
| Bavaria 44 ft Vision | 715,00 |
| Bavaria 49 ft Cruiser | 715,00 |
| Bavaria 50 ft Custom | 715,00 |
Mietsperioden 2011
A: Bis 29. April und ab 7. oktober
B: Von 29. April bis 8. Juli ausgenommen Himmelfahrt, Pfingstern und Fronleichnam.
C: Von 8. juli bis 26. Augustus. Himmelfahrt, Pfingstern und Fronleichnam.
D: Von 26. augustus bis 16. September
E: Von 16. september bis 7. Oktober
Chartertage
Woche: Freitag 18.00 bis Freitag 11.00 Uhr
Wochenende: Freitag 18.00 bis Sonntag 18.00 Uhr
Kurzwoche: Montag 18.00 bis Freitag 11.00 Uhr
Mietbetrag Wochenende: 60% vom Wochenpreis
Mietbetrag Kurzwoche: 55% vom Wochenpreis
Wochenende +1 Tag 70% vom Wochenpreis
Wochenende +2 Tage 80% vom Wochenpreis
Himmelfahrt 90% vom Wochenpreis Periode C
Pfingsten 70% vom Wochenpreis Periode C
Fronleichnam 90% vom Wochenpreis Periode C
| Periode A | Periode B | Periode C | Periode D | Periode E | |
|---|---|---|---|---|---|
| Bavaria 42 ft Custom | 1185,00 | 1525,00 | 1695,00 | 1440,00 | 1350,00 |
| Bavaria 44 ft Cruiser | 1385,00 | 1785,00 | 1980,00 | 1685,00 | 1585,00 |
| Bavaria 44 ft Vision | 1670,00 | 2146,00 | 2385,00 | 1910,00 | 1895,00 |
| Bavaria 49 ft Cruiser | 1670,00 | 2146,00 | 2385,00 | 1910,00 | 1895,00 |
| Bavaria 50 ft Custom | 1670,00 | 2146,00 | 2385,00 | 1910,00 | 1895,00 |
Garantie
| Bavaria 42 ft | Bavaria 44 ft | Bavaria 49 ft | Bavaria 50 ft | Vioolsloep |
|---|---|---|---|---|
| 1000,00 | 1000,00 | 1200,00 | 1200,00 | 150,00 |
Rabatte
Bei 2 Wochen Miete, 5% über Woche 2
Bei 3 Wochen Miete, 10% über Woche 3
Rabatt bei Frühbuchung 5%, nur bei ganze Wochen
Sonst zu vermieten:
Beiboot mit Außenborder (EUR 100 pro Woche)
Schlafsäcke und Kissen (EUR 10 pro Stück pro Mietsperiode)
Rettungsinsel (EUR 75 pro Woche)
Mietszeiten Schalupen mieten Lemmer
Bedingungen Schalupen mieten Lemmer
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Konditionen
Reservieren
Wir senden Ihnen einen Mietvertrag. Ein Kopie dessen empfangen wir gerne unterzeichnet sofort zurück. Auch eine Kopie einer gültigen Legitimation ist verpflichtet. Hiernach liegt die Reservierung fest.
Bezahlung
40% des Mietsbetrages nach Reservierung
60% des Mietsbetrages 3 Wochen bevor Abfahrt
Innerhalb von 3 Wochen soll die ganze Mietsumme bezahlt werden.
Nicht beim Mietsbetrag einbegriffen
Dieselöl
Hafengebühr
Verwaltungsgebühr EUR 35,00
Reinigung EUR 100,00
Wie bezahlen Sie?
Der Mietvertrag ist erst gültig, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsdatum 40% der Mietsumme auf unser Bankkonto 48.51.49.184 bei ABN AMRO überwiesen worden ist. Gleichzeitig soll der Mietvertrag unverändert und unterzeichnet an uns zurück geschickt werden. Der restliche Betrag soll mind. 3 wochen vor der Abfahrt bezahlt werden.
Versicherung und Bürgschaft
Die Schiffe sind Vollkasko versichert mit Selbstbeteiligung. Dieser Betrag wird von Ihnen als Bürgerschaft bei der Abfahrt verlangt. Wenn Sie das Schiff sauber, ohne Schaden und mit kompletten Inventar zurückbringen, bekommen Sie diesen Betrag zurück, andererseits behalten wir die Kaution. Bei ungehörigen Gebrauch behalten wir das Recht die Jacht zurück zu holen ohne Rückzahlung.
Ihre Urlaubsversicherung
Es ist wichtig, dass Sie sich selbst und Ihre Reisegefährten vor und während Ihres Urlaubs gut versichern. SchutteVaart bietet Ihnen die Möglichkeit bei Buchung gleichzeitig eine Urlaubsversicherung von UNIGARANT welche die Reiserücktritt-, Kaution ,Folgeschaden-, Gepäck-, unvorhergesehene Ausgaben, Haftpflicht- und Unfallversicherung umfasst, abzuschließen.
Fahrschein nicht nötig
Ein Fahrschein ist für unsere Schiffe nicht verpflichtend. Allerdings muss der Skipper volljährig sein und über Fahrerfahrung verfügen. Erklärung der Bedienung bekommen Sie selbstverständlich bei Abfahrt. Ihre Segelerfahrung sollen Sie bei Reservierung angeben.
Wetterbedingungen
Der Vermieter darf bei schlechten Wetterbedingungen die Vereinbarungen jederzeit anpassen (z.b. Gewitter, hohe Windstärke) und entscheiden dass nicht aufgefahren werden kann. Dies ist von der Segelerfahrung und den hier folgended satzungsmassigen Bestimmungen abhängig.
Fahrgebiet
Niederländische Binnengewässer, IJsselmeer und Waddensee. Weitere Bestimmungen in Rücksprache.
Ablieferung
Sie bekommen ein sauberes Schiff voll getankt mit Wasser und Diesel und eine volle Gasflasche. Wenn Sie das Schiff zurückbringen erwarten wir volle Tanks und ''Besensauber'', so wie Sie es empfangen haben.
Was soll man selber mitbringen
Bestimmte Sachen sollen Sie selber mitbringen wie Schlafsäcke, Decken, Betttücher, Hand- und Küchentücher.
Haustiere
Haustiere sind nicht gestattet.
Hafen Versehungen
Bei unserem Hafen gibt es Parkgelegenheiten, sowie Toiletten und Duschen.
Kundendienst
Bei unverhofften Panne sind wir immer für Sie da. Rufen Sie uns an und wir werden den Problem so schnell wie möglich beheben.
Störung und Schaden
Der Mieter ist verpflichtet jeden Vorfall von Störung der Schaden sofort den Vermieter zu melden. Wenn der Mieter das Boot nicht zurückbringt in Heimhafen von Schuttevaart, ist Schuttevaart gezwungen Kosten für zurückholen des Schiffes zu berechnen.
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Verantwortlichkeit
1. Der Mieter soll Schaden on jeder Art, oder Fakten und/oder Umstände die zu Schaden führen können, so bald wie möglich dem Vermieter mitteilen. Der Mieter soll die Anweisungen der Vermieter befolgen zu Erhaltung von Fahrzeug und Rechte der Vermieter.
2. Nicht befolgen des oben Erwähnten kann führen zu Haftpflicht von Kosten und Schaden.
3. Der Mieter ist haftbar für Schaden oder Verlust vom Fahrzeug, in sofern die Versicherung nicht haftet, entstanden während die Zeit wo er das Fahrzeug unter sein Befugnis hat. Der Mieter ist nicht haftbar wenn er hervorzeigen kann das Schaden oder Verlust nicht durch Ihn oder einer der Mitfahrenden verursagt ist. Unter Schaden werden auch Verfolgschaden gerechnet.
4. Der Mieter ist völlig haftbar für durch ihn verursachte Schaden (Verfolgschaden) die nicht versichert ist in Fahrgebiet außer vereinbartes Fahrgebiet.
5. Wenn Vermieter seine Verpflichtungen in Übereinstimmung des Mietvertrags nicht nachkommt kann der Mieter der Mietvertrag als entbunden betragen ohne Gerichtsbemühung. Der Vermieter soll dann sofort alle bezahlte Beträge zurückzahlen.
6. Wenn das Fahrzeug später als verabredet zurück gebracht wird hat der Vermieter recht auf Verhältnismäßige Vermehrung der Mitsumme und weitere Verfolgschaden, es sei denn diese Verspätung ins nicht Schuld des Mieters.
7. Wenn das Fahrzeug durch den Mieter nicht in gleichen Zustand als wie er das empfangen hat, zurückbringt, obwohl nicht handelt wie in Artikel 9 dieser Bedingungen, ist Vermieter berechtet das Fahrzeug in Ursprünglichen Zustand wieder herzustellen auf Kosten des Mieters. Letztes gilt nicht wenn die Versicherung hier für haftet.
8. Wenn der Mieter die zu bezahlen Miete nicht erbringt oder seine Verpflichtungen infolge des Mietvertrags nicht erfüllt
9. Wenn der Mieter nicht rechtseitig bezahlt hat, hat der Vermieter das Recht gesetzliche Zinsen vermehrt mit 3% auf Jahresbasis über den verschuldeten Betrag vom Mieter zu verlangen. Diese Zinsen werden berechnet ab Verfallsdatum, wobei ein Teil eines Monats als ganze Monat gerechnet wird.
10. Wenn einer der beiden Vertragspartner gezwungen ist Rechtshilfe zu anrufen im Falle eines Streitigkeit, ist der Verschuldete obwohl der im unrecht erklärte Vertragspartner auch an Rechtshilfe verbündete Kosten verschuldet.
11. Wenn der Mieter den Mietvertrag absagen will, soll er der Vermieter so bald wie möglich schriftlich benachrichtigen. Zu Falle eines Absagens ist der Mieter eine feste Schadenersatz verschuldet wie folgt:
-15% der vereinbarte Mietsumme im Falle absagen bis 3 Monate vor Anfang der Mietsperiode.
-50% der vereinbarte Mietsumme im Falle absagen bis 2 Monate vor Anfang der Mietsperiode.
-75% der vereinbarte Mietsumme im Falle absagen bis 1 Monat vor Anfang der Mietsperiode.
-100% der vereinbarte Mietsumme im Falle absagen innerhalb eines Monats vor Anfang der Mietsperiode. Vor Anfang oder auf Eingangsdatum der Mietsperiode, alle genannte Beträge mit ein Minimum von EUR 100,00.
12. Zu Falle eines Absagens durch den Mieter darf der Vermieter bitten um einen stellvertretende Mieter.
13. Beschwerden über die Ausführung des Mietsvertrags sollen, am besten schriftlich und richtig (argumentiert) begründet, innerhalb einer Woche nach Feststellung der Beschwerde zu Kenntnis des Vermieters gebracht werden. Die Folgen des nicht zeitige Reklamation ist für Rechnung des Mieters.
